# Steuern

Gewerbesteuer


Die Gewerbesteuer wird in Deutschland für alle Gewerbebetriebe erhoben. Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine sogenannte Gemeindesteuer, d.h. die Steuer wird von der zuständigen Gemeinde des Gewerbebetriebs erhoben.

Grundlage der Berechnung der Gewerbesteuer ist zunächst der Gewerbeertrag. Dieser Wert wird mit dem Steuersatz von 3,5 % multipliziert wodurch sich der Gewerbesteuermessbetrag ergibt. Der Messbetrag wird anschließend mit dem Gewerbesteuerhebesatz, welcher individuell für jede Gemeinde festgelegt ist, multipliziert. Das Ergebnis entspricht der fälligen Gewerbesteuer des Betriebs.

Beispiel: Ein in Karlsruhe (Hebesatz: 430 %) ansässiger Betrieb erzielt im Jahr 2018 einen Gewerbeertrag von 50.000 €.

Gewerbesteuermessbetrag = Gewerbeertrag x 3,5 % = 50.000 € x 3,5 % = 1.750 €
Gewerbesteuer = Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz = 1.750 € x 430 % = 7.525 €

Eine Ausnahme von der Gewerbesteuer bilden Freiberufler, da diese laut Gesetz explizit kein Gewerbe betreiben.