# Rechtsformen

Kapitalgesellschaft


Eine Kapitalgesellschaft ist ein Zusammenschluss von einem oder mehreren natürlichen oderjuristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Ziels. Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine eigene juristische Person, wodurch sowohl eigene Rechte und Pflichten entstehen.

Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft muss, abhängig von der Rechtsform, ein gewisses Stammkapital hinterlegt werden. Die Haftung einer Kapitalgesellschaft ist im Regelfall auf die Höhe ihres eigenen Vermögens beschränkt. Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

In Deutschland typische Rechtsformen für eine Kapitalgesellschaft sind z. B.:

Das Gegenstück zur Kapitalgesellschaft bildet die Personengesellschaft.