Wer ist Freiberufler?


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Tobias Dierich 16 Jan, 2020  ·  3 min Lesezeit

Regelmäßig gibt es Verwirrung darüber, wann man Freiberufler und wann Einzelunternehmer ist. Die Verwirrung rührt daher, dass das Gesetz keine eindeutige Definition für den Begriff "Freiberufler" gibt, sondern Interpretationsspielraum lässt. Beispielsweise gilt ein journalistischer Fotograf durchaus als Freiberufler, ein Hochzeitsfotograf hingegen ist ein Gewerbetreibender und kein Freiberufler. Wir versuchen diese Verwirrung aufzulösen und geben Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten.

Definition Freiberufler

Zunächst schauen wir auf die allgemeine Definition im Gesetz (§ 1 PartGG):

Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Anders formuliert: Freiberufler haben eine besondere Qualifikation (z. B. einen akademischen Abschluss) und erbringen anspruchsvolle Dienstleistungen in diesem Bereich.

Zusätzlich ergibt sich daraus, dass Freiberufler nur Dienstleistungen anbieten. Sie dürfen insbesondere keine Waren oder Produkte vertreiben.

Beispiele

Einige Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten werden im Gesetz (§ 1 PartGG) aufgezählt. Dazu gehören alle wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten, und insbesondere die folgenden Berufe:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte
  • Architekten, Ingenieure und Vermessungsingenieure
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und beratenden Volks- und Betriebswirte
  • Journalisten und Bildberichterstatter
  • Dolmetscher und Übersetzer
  • und ähnliche Berufe

Diese Liste ist jedoch nicht vollständig. Insbesondere lässt der Begriff "ähnliche Berufe" viel Freiheit. Beispielsweise gilt durchaus auch ein IT-Berater oder Software-Entwickler als Freiberufler.

Ist nicht eindeutig klar, ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt, entscheidet zunächst das zuständige Finanzamt, ob die Tätigkeit anerkannt wird. Aber selbst hier kann es teilweise dazu kommen, dass einzelne Finanzämter eine Tätigkeit als freiberuflich einstufen, andere Finanzämter aber wiederum nicht. Sollte das Finanzamt die Tätigkeit nicht als freiberuflich anerkennen, besteht für betroffene als letztes Mittel noch die Möglichkeit der Klage.

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Vorteile der Freiberufler-Regelung

Aber warum überhaupt ist der Status "Freiberufler" so wichtig? Freiberufler genießen einige Privilegien was das Steuerrecht betrifft. Da Freiberufler keine Gewerbetreibenden sind, müssen die dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Des Weiteren genügt zur Gewinnermittlung eine simple Einnahmenüberschussrechnung - eine Bilanz müssen Freiberufler nicht erstellen. Daher sparen Freiberufler gegenüber Gewerbetreibenden jeden Monat Geld sowohl bei der Steuer als auch bei der Buchhaltung.

Fazit

Insbesondere bei bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Fotografen können bereits Nuancen entscheiden, ob die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird oder nicht. Solltest du die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit planen und dir unsicher sein, ob diese als freiberufliche Tätigkeit gilt, empfehlen wir, eine Beratung von einem Steuerberater hinzuzuziehen. Häufig bieten Finanzämter auch separate Ansprechpartner für Fragen bzgl. der Existenzgründung.