DIN 5008 konforme Vorlage für Version ab Microsoft Office 2010
DIN 5008 konforme Vorlage mit automatischer Betragsberechnung
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Anders als bei Rechnungen gibt es für Angebote keine expliziten Regelungen im Gesetz. Vielmehr ergeben sich die Pflichtangaben aus den gesetzlichen Vorgaben für Geschäftsbriefe.
Neben den Pflichtangaben für Geschäftsbriefe haben sich im Geschäftsalltag jedoch weitere Angaben etabliert, welche wir im Folgenden ebenfalls erläutern werden.
Durch die Vorgaben zur Form eines Geschäftsbriefes müssen die folgenden Angaben auf einem Angebot vorhanden sein.
Der vollständige Name des Ausstellers muss auf eindeutig erkennbar sein. Als Freiberufler oder Einzelunternehmer musst du deinen vollständigen Namen auf jedes Angebot schreiben.
Körperschaften, wie eine GmbH oder eine UG, müssen den Namen der Gesellschaft inklusive Rechtsform und zusätzlich die Namen aller Geschäftsführer angeben.
Des Weiteren musst du deine vollständige Adresse angeben.
Unternehmen die im Handelsregister eingetragen sind, müssen auf Angeboten sowohl das zuständige Amtsgericht als auch ihre Handelsregisternummer angeben.
Nur die Pflichtangaben machen natürlich noch kein Angebot aus. Daher gibt es eine Reihe weiterer Angaben, die man üblicherweise auf einem Angebot findet.
Die Leistungsübersicht sollte klar ersichtlich die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Leistungen nennen.
Gibt es keine weitere Leistungsbeschreibung, wie z. B. ein Pflichtenheft, geben, sollte der Umfang der Leistung so genau wie möglich beschrieben werden, um späteren Missverständnissen vorzubeugen.
Da Angebot grundsätzlich verbindlich sind, solltest du in jedem Fall eine zeitliche Gültigkeit für dein Angebot festlegen. Je nach Branche sind hier Zeiträume von 4 Wochen bis mehreren Monaten üblich.
Die Lieferzeit kann darüber entscheiden, ob dein Angebot angenommen wird oder nicht. Daher sollte diese auf jeden Fall mit auf deinen Angeboten stehen.
Bietest du eine Dienstleistung an, z. B. Unternehmensberatung, ist entsprechend der Zeitraum der Dienstleistung anzugeben.
Deine allgemeinen Zahlungsbedingungen sollten ebenfalls auf deinem Angebot nicht fehlen. Geläufige Formulierungen sind
Wurden bereits individuelle Vereinbarungen getroffen, sollten diese hier ebenfalls aufgeführt werden.
Wenn es Rückfragen zu dem Angebot gibt, solltest du es deinem potenziellen Kunden zu einfach wie möglich machen dich zu kontaktieren. Daher finden sich meist weitere Kontaktmöglichkeiten wie E-Mail oder Telefon auf Angeboten.