Wie Freiberufler in Corona-Zeiten staatliche Hilfe erhalten können


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Tobias Dierich 17 Mär, 2020  ·  2 min Lesezeit

Veranstaltungen werden abgesagt, Konzerte gestrichen, Projekte verschoben - besonders Freiberufler/innen trifft es in der Corona-Krise besonders hart. Wer keine Notfallreserve gebildet hat, kommt schnell in eine finanzielle Schieflage.

Um die wirtschaftlichen Folgen der Krise abzufedern, hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt welches auch von Freiberufler/innen in Anspruch genommen werden kann.

Wir erklären, welche Möglichkeiten dieses Maßnahmenpaket für Freiberufler/innen bereitstellt, um eine finanzielle Notlage zu verhindern.

1. Steuerstundung

Durch das Maßnahmenpaket wird es Freiberuflern vereinfacht, Steuerstundungen, d. h. eine Aufschiebung von Steuerzahlungen, zu erhalten.

Im Regelfall werden Stundungen nur gewährt, wenn ein schwerer Grund vorliegt (z. B. lange Krankheit). Durch das Maßnahmenpaket sind die Finanzämter nun angehalten, keine strengen Anforderungen zur Stundung von Steuerzahlung mehr zu stellen.

Eine Stundung der Steuerzahlung muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Ein Musterantrag findest du auf steuertipps.de.

2. Einfache Herabsetzung von Vorauszahlungen

Um deine Liquidität zu verbessern, können Vorauszahlungen an das Finanzamt herabgesetzt werden, sobald sich abzeichnet, dass die Einkünfte im laufenden Jahr geringer ausfallen werden.

3. Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Solltest du unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sein, z. B. als freiberufliche Darstellerin, wird auf jegliche Vollstreckungsmaßnahmen seitens des Finanzamts, wie z. B. Kontopfändungen, bis Ende des Jahres verzichtet.

4. KfW Kredit

Das Maßnahmenpaket soll für einen einfacheren Zugang zum KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) bzw. ERP-Gründerkredit (junge Unternehmen unter 5 Jahre) sorgen. Dazu wird die Risikoübernahme durch den Staat auf bis zu 80 % erhöht.

KfW Kredite können meist über deine Hausbank beantragt werden und Zeichnen sich im Vergleich mit normalen Bankkrediten durch eine geringere Verzinsung aus.

Weitere Informationen zum Kredit und zur Beantragung findest du auf der Seite der KfW Bank.

5. Kurzarbeit für Mitarbeiter

Solltest du als Freiberufler/in Mitarbeiter beschäftigen, vereinfacht das Maßnahmenpaket die Verhängung von Kurzarbeit. Diese Maßnahme soll dabei helfen, ein kurzzeitig schlechte Auftragslage auszugleichen.

Mitarbeiter die von Kurzarbeit betroffen sind, haben in solchen Fällen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dieses kann den Entgeltausfall durch die Kurzarbeit zum Teil ausgleichen.