5 Steuertipps für Freiberufler [2020]


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Tobias Dierich 12 Feb, 2020  ·  4 min Lesezeit

Keiner von uns möchte es, aber jeder muss es: Steuern zahlen. Gerade als Freiberufler verliert man schnell den Überblick über das geltende Steuerrecht und die eigene Steuererklärung.

Wir geben 5 ganz legale Tipps, wie du deine Steuerlast senken kannst.

Steuern sparen - ganz ohne Taschenrechner!

1. Gewinn ins nächste Jahr übertragen

Diesen Tipp kannst du nur anwenden, wenn du zur Gewinnermittlung eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellst.

Die EÜR funktioniert nach dem Zu- und Abflussprinzip, d. h. alle Einnahmen sind in dem Jahr anzusetzen, in dem sie zugeflossen sind, z. B. eine offene Zahlung eines Kunden auf deinem Bankkonto eingegangen ist.

Um nun deinen Gewinn, und somit auch die zu zahlenden Steuern, zum Ende des Jahres nicht zu erhöhen, kannst du das Austellen deiner Rechnungen verzögern und sie erst im folgenden Jahr an deine Kunden senden. Somit zählt dieser Umsatz dann entsprechend zum nächsten Jahr.

2. Gewinnminderung durch Vorauszahlung

Wie den vorherigen Tipp, kannst du diesen Tipp ebenfalls nur dann anwenden, wenn du die EÜR zur Gewinnermittlung verwendest. Dieser Tipp ist vor allem dann sinnvoll, wenn du in einem Jahr einen hohen Gewinn erzielt hast und somit entsprechend hohe Steuern zahlen müsstest.

Das Prinzip der EÜR besagt, dass alle Ausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie getätigt wurden.

Somit kann es sinnvoll sein, zum Beispiel die Büromiete im Dezember eines Jahres für einige Monate im Voraus zu zahlen, um den Gewinn des aktuellen Kalenderjahrs zu mindern. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Vorauszahlung für Januar aufgrund des § 11 EStG. weiterhin im neuen Jahr verbucht wird.

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3. Gewinnminderung durch geplante Investition

Solltest du in Zukunft Investitionen planen und es sich bei deinem Unternehmen um einen kleinen oder mittleren Betrieb handeln, kannst du vom sogenannten Investitionsabzugsbetrag Gebrauch machen.

Als kleiner bzw. mittlerer Betrieb gilt deine freiberufliche Tätigkeit wenn:

  • falls du eine Bilanz erstellst: Max. 235.000 Euro Betriebsvermögen
  • falls du eine EÜR erstellst: Max. 100.000 Euro Gewinn

Solltest du diese Bedingung erfüllen, erlaubt dir der Investitionsabzug, dass du bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits vor dem tatsächlichen Kauf des Wirtschaftsguts absetzen kannst.

Die Wirtschaftsgüter für die du den Investitionsabzug in Anspruch nehmen kannst, müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre erworben werden
  • Sie müssen beweglich sein, z. B. ein Laptop, jedoch keine Dienstleistungen o. Ä.
  • Zum Anlagevermögen deines Betriebs gehören

Insgesamt erlaubt dir der Gesetzgeber, deinen Gewinn mit dem Investitionsabzugsbetrag um bis zu 200.000 Euro zu senken.

Wichtig: Solltest du eine geplante Investition doch nicht tätigen, muss der durch den Investitionsabzugsbetrag entstandene Steuervorteil nachgezahlt werden!

4. Abschreibungen

Die Abschreibung ist vielen bereits ein Begriff. Sie erlaubt, den Wertverlust von Vermögensgegenständen über die Nutzungsdauer als Verlust geltend zu machen.

Grundsätzlich solltest du bei einem hohen Gewinn versuchen, alle Abschreibungsmöglichkeiten größtmöglich auszuschöpfen um deinen Gewinn zu mindern. Bei einem kleinen Gewinn bzw. Verlust solltest du higegen durch geringe Abschreibungen deine Kosten in das nächste Kalenderjahr verschieben.

Zusätzlich solltest du beachten, dass du Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern sofort vollständig abschreiben kannst. Unter die geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen dabei alle Wirtschaftsgüter, die maximal 800 Euro kosten, beweglich und abnutzbar sind und selbständig nutzbar sind. Dies kann z. B. ein Laptop oder ein Bürostuhl sein.

5. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung

Hast du im vorherigen Wirtschaftsjahr einen Umsatz von weniger als 22.000 Euro erwirtschaftet und erzielst im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro Umsatz, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. nutzen.

Die Regelung erlaubt es dir, dass du deinen Kunden keine Umsatzsteuer mehr in Rechnung stellen musst und dementsprechend diese auch nicht mehr ans Finanzamt abführen musst. Jedoch verlierst du auch den Anspruch auf die Umsatzsteuerrückerstattung.

Planst du größere Investitionen, kann es sich daher lohnen freiwillig auf die Nutzung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Dadurch erhöht sich zwar dein organisatorischer Aufwand, du erhältst aber beim Einkauf von Gütern und Dienstleistung deine gezahlte Umsatzsteuer zurück und sparst somit bares Geld.

Fazit

Unsere 5 Steuertipps für Freiberufler können dir zwar dabei helfen, deine Steuerlast zu optimieren, jedoch solltest du zuvor genau recherchieren welche Tipps für dich überhaupt in Frage kommen und welche Konsequenzen diese haben. Insbesondere bei komplexen Situationen empfiehlt es sich, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.


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