Steuern als Freiberufler


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Tobias Dierich 20 Nov, 2019  ·  5 min Lesezeit

Aller Anfang als Freiberufler ist schwer. Insbesondere um das Thema Steuern machen viele einen großen Bogen und riskieren, dass irgendwann das böse Erwachen in Form von Steuernachzahlungen kommt. Daher wollen wir mit diesem Beitrag einen Überblick über das Thema geben damit es bei deiner nächsten Steuererklärung eben nicht zu einer bösen Überraschung kommt.

Disclaimer: Natürlich kann dieser Beitrag keine steuerrechtliche Beratung bei deinem Steuerberater ersetzen. Bei komplexeren Sachverhalten oder Fragen solltest du auf jeden Fall eine individuelle Beratung nutzen.

Einkommenssteuer

Als in Deutschland lebende natürliche Person bist du grundsätzlich mit deinem gesamten Einkommen einkommenssteuerpflichtig. Dabei fallen deine Einnahmen, d. h. Umsatz abzüglich Ausgaben, unter die Kategorie "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit". Aus der Summe deiner Einkünfte, abzüglich etwaiger Sonderausgaben, ergibt sich dann das zu versteuernde Einkommen woraus sich wiederum dein Steuersatz ergibt. Die zu zahlende Einkommenssteuer richtet sich dann nach der Höhe deines zu versteuernden Einkommens und deinem persönlichen Steuersatz.

Der Einkommenssteuersatz steigt in Deutschland progressiv an – je höher dein Gesamteinkommen, desto höher dein Steuersatz. Dabei ist zu beachten, dass es einen sich jährlich ändernden Grundfreibetrag gibt, welcher 2019 bei 9.168 Euro liegt gibt, d. h. erst wenn du mehr verdienst, musst du Einkommensteuer zahlen.

Anhand der Höhe deiner Einkommenssteuer wird zusätzlich die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet. Zurzeit beträgt die Kirchensteuer in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den restlichen Bundesländern 9 % deiner Einkommenssteuer. Der Solidaritätszuschlag wird mit einem Satz von 5,5 % berechnet. Sowohl die Kirchensteuer als auch der Solidaritätszuschlag unterliegen genau wie die Einkommenssteuer einem Freibetrag, unter dem die Steuer nicht fällig wird.

Gewerbe- und Körperschaftssteuer

Diesen Abschnitt können wir glücklicherweise kurz halten, denn als Freiberufler bist du grundsätzlich weder gewerbe- noch körperschaftssteuerpflichtig. 🎉

Solltest du allerdings Einzelunternehmer sein, z. B. weil deine Tätigkeit nicht unter die sogenannten Katalogberufe nach § 18 Einkommenssteuergesetz fällt, bist du hingegen gewerbesteuerpflichtig. Da die Gewerbesteuer von der Gemeinde, in der du deine Tätigkeit ausübst, erhoben wird, ist der Steuersatz von Ort zu Ort unterschiedlich. Aber auch in diesem Fall fällt zumindest die Körperschaftssteuer für dich weg.

Umsatzsteuer

Im allgemeinen Sprachgebrauch häufig als Mehrwertsteuer bezeichnet, macht die Umsatzsteuer in der Regel den größten Teil einer Steuerlast aus. Auf alle Umsätze, die du im Inland erzielst, musst du eine Steuer in Höhe von 19 % zahlen. Bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen, z. B. bei Lebensmitteln oder im Nahverkehr, ermäßigt sich der Steuersatz auf 7 %.

Als Freiberufler addierst du zu deinem netto Rechnungsbetrag (d. h. dem Betrag ohne Steuern), die Umsatzsteuer hinzu. Dein Kunde zahlt an dich den brutto Rechnungsbetrag bestehend aus dem Entgelt deiner Leistungen (netto Rechnungsbetrag) und der fälligen Umsatzsteuer. Wie du aber sicherlich schon vermutest, darfst du die Umsatzsteuer leider nicht behalten, sondern musst sie regelmäßig an das Finanzamt abführen.

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Vorsteuer

Als Unternehmer bist du zunächst grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt (eine Ausnahme folgt im Abschnitt zur Kleinunternehmerregelung). Das bedeutet konkret, dass du die Umsatzsteuer, die du durch den Kauf von Dienstleistungen oder Waren an deine Geschäftspartner gezahlt hast, vom Finanzamt zurückverlangen kannst. Dadurch wird erreicht, dass nur Endverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet werden.

Wie du die von dir gezahlte Umsatzsteuer zurückerhältst, erklären wir dir im folgenden Abschnitt.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung dient dazu, dem Finanzamt mitzuteilen, wie hoch die Summe der von dir gezahlten und der von dir eingenommenen Umsatzsteuer ist. Dein Umsatzsteuersaldo berechnet das Finanzamt wie folgt:

Umsatzsteuersaldo = erhaltene Umsatzsteuer - gezahlte Umsatzsteuer

Ist der Saldo positiv, musst du den Saldobetrag an das Finanzamt abführen. Ist der Wert hingegen negativ, erhältst du vom Finanzamt eine Umsatzsteuerrückerstattung.

Im Regelfall musst du deine Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährig über das ELSTER System an das Finanzamt übermitteln. In den ersten zwei Jahren deiner Tätigkeit oder wenn dein Umsatzsteuersaldo im vorherigen Jahr 7.500 Euro überstiegen hat, musst du hingegen monatlich eine Voranmeldung abgeben. Da dies vor allem bei kleinen Unternehmen zu verhältnismäßig hohem Aufwand führt, hat der Gesetzgeber hierfür eine Sonderregelung festgelegt.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz wurde eingeführt, um das Leben von kleinen Unternehmern einfacher zu machen. Durch die Nutzung dieser Regelung darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Somit musst du keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt abführen und auch die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt.

Um diese Regelung in Anspruch zu nehmen, muss dies bei der steuerlichen Erfassung deiner Tätigkeit explizit angegeben werden. Des Weiteren musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  • Dein Umsatz im vorherigen Jahr betrug weniger als 17.500 Euro (22.000 Euro ab 2020)
  • Im laufenden Jahr wirst du voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz generieren

Solltest du dich für diese Regelung entscheiden, verlierst du allerdings auch den Anspruch auf die Umsatzsteuerrückerstattung, d. h. die von dir gezahlte Umsatzsteuer erhältst du vom Finanzamt nicht zurück.

Tipp: Solltest du deine Leistungen hauptsächlich Verbrauchern anbieten, kann die Nutzung der Kleinunternehmerregelung durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein. Da Verbraucher keine Umsatzsteuerrückerstattung erhalten, sind deine Preise für Verbraucher 19 % geringer, wenn du dich für die Regelung entscheidest.

Steuerberater

Auch wenn es dir bereits eine Menge Zeit und Geld spart, wenn du selbst einen groben Überblick über das Thema Steuern hast, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, einen Steuerberater zurate zu ziehen. Dieser kann dir bei deiner jährlichen Steuererklärung unter die Arme greifen und hilft dir während des Geschäftsbetriebs eine ordentliche Buchhaltung zu führen. Ein guter Steuerberater spart dir vermutlich am Ende des Jahres mehr Geld als er dich kostet. In jedem Fall kannst du aber ruhiger Schlafen. 😉


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