Einfuhrumsatzsteuer für Selbstständige inkl. Rechner


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Steffen Loebelt 14 Jul, 2021  ·  4 min Lesezeit

Wer schonmal online etwas in den USA oder China bestellt hat, der kennt sie bereits: die Einfuhrumsatzsteuer. In diesem Beitrag erklären wir Dir alles, was Du zur Einfuhrumsatzsteuer als Selbständige*r oder Freiberufler*in Wissen musst.

Die Einfuhrumsatzsteuer kann weitgehend mit der Umsatzsteuer verglichen werden. Sie fällt im Gegensatz zur Umsatzsteuer – oft auch Mehrwertsteuer genannt – jedoch nur bei der Einfuhr von Waren aus Drittstaaten (Länder außerhalb der Europäischen Union, z. B. USA oder China) an. Was Sinn und Zweck der Einfuhrumsatzsteuer ist und wann diese genau anfällt, klären wir in diesem Artikel.

Mit unserem Einfuhrumsatzsteuerrechner kannst Du außerdem die zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer berechnen. Direkt zum Rechner.

Wichtiger Hinweis: Bis vor kurzem galt bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland eine Freigrenze von 22 Euro. Diese ist seit dem 01.07.2021 weggefallen.

Für welche Waren und wann fällt die Einfuhrumsatzsteuer an?

Diese Frage ist vermeintlich schnell beantwortet. Für alle Waren, die aus umsatzsteuerrechtlichen Drittstaaten (siehe oben) eingeführt werden. Dabei ist es egal, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt. Dass aber mit Büsingen und Helgoland auch deutsches Staatsgebiet darunter fällt, mag verwundern. Für Lieferungen aus diesen Gebieten gilt ebenfalls die Einfuhrumsatzsteuer.

Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe. Das bedeutet, dass die Abgabenpflicht bei der Einfuhr selbst entsteht. Für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland ist daher der Zoll zuständig.

Was ist der Zweck der Einfuhrumsatzsteuer?

Zweck der Einfuhrumsatzsteuer ist es zu verhindern, dass ein Wettbewerbsnachteil für den Handel innerhalb der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten entsteht. Die klassische Umsatzsteuer fällt nämlich nur beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union an.

Zum besseren Verständnis ein kleines Beispiel:

Stellst Du als Unternehmer*in einem Kunden aus einem EU-Mitgliedsstaat eine Rechnung, darfst Du keine Umsatzsteuer auf die Leistung bzw. Ware erheben. Diese wird nämlich durch die Kunden selbst in Höhe des bei ihnen geltenden Umsatzsteuersatzes an das zuständige Finanzamt entrichtet. Dieses Verfahren nennt man „Reverse-Charge-Verfahren“.

Weitere Informationen zum Thema findest du in unserem separaten Beitrag zum Reverse-Charge-Verfahren.

Für das EU-Ausland ist dieses Verfahren jedoch nicht anwendbar. Hier wird keine Umsatzsteuer erhoben. Kosten zwei Produkte vor Steuern (netto) also gleichviel, zahlt derjenige, der das Produkt im EU-Ausland kauft, insgesamt weniger. Und Du kannst Dir sicher vorstellen, dass diese „Ungleichbehandlung“ nicht gerne gesehen ist. Daher wird das EU-Ausland mit einer speziellen Einfuhrumsatzsteuer bedacht.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Höhe des Abgabebetrages orientiert sich am Zollwert der eingeführten Ware. Der Zollwert entsprecht dem eigentlichen Warenwert (Kaufbetrag) zuzüglich der Versandkosten und eventuellen Abgaben für den Zoll. Auf diesen Gesamtbetrag wird dann der Steuersatz angesetzt. Dieser beträgt üblicherweise genau wie die Umsatzsteuer 19 Prozent. Für manche Waren kann jedoch auch der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent anfallen.

Um Dir die Berechnung ein wenig klarer zu machen, auch hier ein Beispiel:

Herr D. aus Deutschland bestellt in Taiwan ein brandneues Notebook. Dieses Notebook kostet Herr D. 2.500 Euro, zuzüglich 50 Euro Versand. Der Zollwert liegt hier also bei 2.550 Euro. Auf die Einfuhr wird eine Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent fällig. Somit muss Herr D. 484,50 Euro Einfuhrumsatzsteuer an den Zoll abführen.

Dadurch wird erreicht, dass Herr D. als Endverbraucher dieselben Steuern auf den Erwerb des Notebooks zahlt, wie er es bei einem EU-Inlandskauf getan hätte.

Einfuhrumsatzsteuerrechner

Um zu berechnen, wie viel Einfuhrumsatzsteuer Du für den Import einer Ware zahlen musst, kannst Du unseren Einfuhrumsatzsteuerrechner verwenden. Gib dazu einfach unten im Rechner die Werte zu der importieren Ware, und schon erhältst Du die zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer.

Kann ich mir als Freelancer die Einfuhrumsatzsteuer zurückholen?

Kaufst Du als Unternehmer*in Waren, für die Du Einfuhrumsatzsteuer zahlen musst, kannst Du Dir diese beim Finanzamt zurückholen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nur dann, wenn Du vorsteuerabzugsberechtigt bist, d. h. Kleinunternehmer*innen (§ 19 UStG.) erhalten keine Erstattung. Sollte das der Fall sein, kannst Du im Rahmen Deiner Umsatzsteuervoranmeldung, bzw. der Umsatzsteuererklärung am Ende des Jahres, den Vorsteuerabzug anmelden und Dir die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer ganz oder teilweise zurückholen.

Gibt es einen Freibetrag?

Von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer kann aus Vereinfachungsgründen abgesehen werden, wenn

  • die Gegenstände bei ihrer Einfuhr ausschließlich der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen,
  • der festzusetzende Einfuhrumsatzsteuerbetrag weniger als 10 Euro beträgt und
  • der Steuerbetrag in voller Höhe als Vorsteuer abgezogen werden kann.

Die Voraussetzungen müssen alle erfüllt.

Die bisher geltende Freigrenze von 22 Euro ist seit dem 01.07.2021 weggefallen.


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