Ausgaben steuerlich absetzen und Steuern sparen [2020]


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Tobias Dierich 20 Okt, 2020  ·  4 min Lesezeit

Viele Mythen und Unklarheiten ranken sich um das Thema der steuerlichen Absetzbarkeit von bestimmten Ausgaben – sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Umfeld.

Wir bringen Licht ins Dunkel und erklären dir, welche Ausgaben grundsätzlich absetzbar sind und wie du sie absetzen kannst.

Was bedeutet "absetzbar"?

Grundsätzlich geht es beim Absetzen von Ausgaben darum, die Steuerlast zu verringern.

Grundlage für die Berechnung von Steuern sind sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich die Einnahmen einer Person bzw. eines Unternehmens.

Bei Arbeitnehmer wird dies häufig das Gehalt und bei Unternehmen der Umsatz abzüglich der betrieblichen Ausgaben sein.

Von diesen Einnahmen werden anschließend einige Beträge abgezogen wie z. B. Freibeträge oder ähnliches. Übrig bleibt dann das zu versteuernde Einkommen.

Wer nun weitere Ausgaben steuerlich absetzt, kann dieses zu versteuernde Einkommen weiter verringern und muss somit weniger Steuern zahlen.

Welche Ausgaben sind absetzbar?

Zunächst muss zwischen zwei Ausgaben unterschieden werden: vollständig private Ausgaben und berufliche bzw. beruflich veranlasste Ausgaben.

Je nachdem, in welche der beiden Kategorien eine Ausgabe fällt, gelten andere Grundsätze.

Übliche Ausgaben die von der Steuer absetzbar sind

Privatpersonen

Wenn du als Privatperson eine Ausgabe (z. B. Lebensmittel, Miete, etc.) tätigst, ist diese grundsätzlich zunächst nicht absetzbar.

Neben Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen sind auch sogenannte außergewöhnliche Belastungen im privaten Bereich von der Steuer absetzbar.

Zu beachten ist jedoch, dass außergewöhnliche Belastungen erst von der Steuer abgesetzt werden können, wenn die Summe aller außergewöhnlichen Belastungen eine gewisse Grenze überschreitet.

Diese Grenze wird als "zumutbare Belastung" bezeichnet und hängt sowohl vom Einkommen als auch von der Lebenssituation ab. Deine persönlich zumutbare Belastung kannst du mit dem Online-Rechner des Bayerischen Landesamts für Steuern berechnen.

Beispiele

Bei vielen Ausgaben herrscht häufig Unklarheit darüber, ob sie absetzbar sind oder nicht. Einige Beispiele haben wir zusammengetragen.

Fahrtkosten zum Arbeitsplatz

Die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz fallen unter die sogenannten Werbungskosten und können somit von der Steuer abgesetzt werden.

Dabei können pauschal 30 Cent pro Kilometer abgesetzt werden – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

Jedoch ist zu beachten, dass die Entfernungspauschale auf jährlich 4.500 Euro begrenzt ist.

Tipp: Mehr als 4.500 Euro pro Jahr kannst du absetzen, wenn du den Arbeitsweg mit einem eigenen Auto oder Dienstwagen fährst und entsprechende Nachweise für die höheren Kosten vorlegen kannst. Fährst du mit dem ÖPNV, kannst du auch hier mit Nachweis höhere Kosten geltend machen.

Brille

Sehhilfen in Form von Brillen oder Kontaktlinsen gelten als medizinische Hilfsmittel und lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechendes ärztliches Attest die Notwendigkeit bescheinigt.

Berufskleidung

In vielen Berufen herrscht eine gewisse Kleiderordnung – Bankmitarbeiter tragen Bluse oder Anzug, Mechaniker tragen Blaumann.

Hier muss unterschieden werden: handelt es sich bei der vorgeschriebenen Kleidung um Sicherheitsausrüstung? Falls ja, kann dies nicht abgeschrieben werden, denn in diesem Fall muss der Arbeitgeber die Kleidung kostenfrei zur Verfügung stellen. Darunter fällt auch der erwähnte Blaumann.

Schreibt der Arbeitgeber aber vor, dass Anzug bzw. Bluse Pflicht ist, muss dies aus eigener Tasche gezahlt werden.

Eine steuerliche Absetzbarkeit ist hier nicht möglich, da die Kleidung auch in der Freizeit getragen werden kann.

Freiberufler, Selbstständige & Unternehmer

Bei betrieblichen Ausgaben gestaltet sich die steuerliche Absetzbarkeit deutlich einfacher.

Alle Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, d. h. die dem Betrieb dienen, vermindern das zu versteuernde Einkommen.

Darunter fällt beispielsweise der Laptop für freiberufliche Designer, oder die teure Maschine für Unternehmen.

Zu beachten ist allerdings, dass die Ausgaben nur vollständig abgesetzt werden können, wenn sie zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden.

Ist dies nicht der Fall, können die Kosten nur anteilig abgesetzt werden.

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Beispiele

Gerade für Freiberufler und Selbstständige gibt es einige Ausnahmeregelungen. Die bekanntesten stellen wir dir im Folgenden vor.

Bewirtungskosten

Kosten für Bewirtung bei geschäftlichen Anlässen können nur zu 70 % abgesetzt werden. Die restlichen 30 % tragen nicht zu einer verringerten Steuerlast bei.

Außerdem müssen die Aufwendungen angemessen sein und dürfen den üblichen Rahmen nicht sprengen damit sie absetzbar sind.

Berufskleidung

Wie auch für Arbeitnehmer gilt hier, dass Alltagskleidung wie Anzug oder Bluse nicht absetzbar ist.

Anders sieht es hier jedoch aus, wenn sich beispielsweise das Firmenlogo auf der Kleidung befindet.

Hier nimmt das Finanzamt an, dass das Kleidungsstück nicht in der Freizeit getragen wird, wodurch die Anschaffungskosten vollständig abgesetzt werden können.

Absetzen in der Steuererklärung

Die absetzbaren Ausgaben im privaten Bereich wie Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen können jeweils in der Einkommenssteuererklärung angegeben und geltend gemacht werden.

Für Selbstständige, Freiberufler, etc. gilt, dass die betrieblichen Ausgaben in der Einnahmenüberschussrechnung bzw. in der Bilanz berücksichtigt werden können.


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