# Steuern

Einkommenssteuer


Als in Deutschland lebende natürliche Person bist du einkommenssteuerpflichtig. Dabei fallen deine Einkünfte, d. h. Umsatz abzüglich Ausgaben, unter die Kategorie "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" (siehe § 2 Einkommenssteuergesetz). Anhand deines Gesamteinkommens, also dem Gewinn deiner freiberuflichen Tätigkeit plus weitere Einkünfte, wird dein Steuersatz bestimmt. Die zu zahlende Einkommenssteuer richtet sich dann nach der Höhe deiner Einkünfte und deinem persönlichen Steuersatz.

Der Einkommenssteuersatz steigt in Deutschland progressiv an – je höher dein Gesamteinkommen, desto höher dein Steuersatz. Dabei ist zu beachten, dass es einen sich jährlich ändernden Grundfreibetrag gibt, welcher 2019 bei 9.168 Euro liegt gibt, d. h. erst wenn du mehr verdienst, musst du Einkommensteuer zahlen.

Anhand der Höhe deiner Einkommenssteuer wird zusätzlich die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag berechnet. Zurzeit beträgt die Kirchensteuer in Baden-Württemberg und Bayern 8 %, in den restlichen Bundesländern 9 % deiner Einkommenssteuer. Der Solidaritätszuschlag wird mit einem Satz von 5,5 % berechnet. Sowohl die Kirchensteuer als auch der Solidaritätszuschlag unterliegen genau wie die Einkommenssteuer einem Freibetrag, unter dem die Steuer nicht fällig wird.