Anders als für Rechnungen gibt es für Angebote keine direkten rechtlichen Vorgaben für ihren Inhalt. Jedoch fallen Angebote unter die allgemeinen Richtlinien für Geschäftsbriefe. Somit sind einige Angaben auch auf Angeboten verpflichtend.
Die Pflichtangaben für Angebote ergeben sich aus den allgemeinen Regelungen für Geschäftsbriefe:
Weitere Pflichtangaben existieren nicht.
Durch die Vorgaben zur Form eines Geschäftsbriefes müssen die folgenden Angaben auf einem Angebot vorhanden sein.
Der vollständige Name deines Unternehmens muss auf jedem Geschäftsbrief erkennbar sein. Als Freiberufler musst du also deinen vollständigen Namen auf jedes Angebot schreiben.
Körperschaften, wie eine GmbH oder eine UG, müssen den Namen der Gesellschaft inklusive Rechtsform und zusätzlich die Namen aller Geschäftsführer auf einem Angebot angeben.
Des Weiteren musst du deine "ladungsfähige Anschrift" angeben. Ladungsfähig bedeutet hier, dass du unter dieser Adresse tatsächlich anzutreffen bist. Häufig wird dies also die Anschrift deines Büros sein.
Sollte dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen sein, muss auf deinen Angeboten deine Handelsregisternummer stehen.
Für Freiberufler fällt dieser Teil in der Regel weg, da für Freiberufler keine Eintragungspflicht ins Handelsregister besteht.
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Neben den rechtlichen Vorgaben bzgl. der Angaben auf einem Angebot, gibt es weitere Angaben, die üblicherweise auf einem Angebot zu finden sein sollten.
Selbstverständlich sollte das Angebot auch die Leistungen und Gegenstände inklusive der Preise, um die es geht, beinhalten. Hierbei ist auf eine möglichst genaue Beschreibung zu achten, um möglichen Unklarheiten vorzubeugen.
Bei Dienstleistungen, z. B. bei der Softwareentwicklung, sollte zusätzlich Bezug auf ein Pflichtenheft genommen werden.
Häufig ist es üblich, eine beschränkte zeitliche Gültigkeit für ein Angebot festzulegen. Beispielsweise wird häufig festgelegt, dass ein Angebot 1 Monat nach Ausstellung gültig ist.
Die Lieferzeit kann darüber entscheiden, ob dein Angebot angenommen wird oder nicht. Daher sollte diese auf jeden Fall mit auf deinen Angeboten stehen.
Üblich sind häufig Regelungen bzgl. An- oder Teilzahlungen. Diese sollten ebenfalls auf dem Angebot hinterlegt werden.
Sollte es Rückfragen zu dem Angebot geben, ist es sinnvoll weitere Kontaktmöglichkeiten, wie z. B. deine E-Mail-Adresse, auf das Angebot zu schreiben.
Zwar gibt es einige wenige gesetzliche Regelungen bzgl. der Pflichtangaben eines Angebots, diese regeln aber nicht, wie die Informationen dargestellt werden müssen. Bei der grafischen Gestaltung bist du jedoch grundsätzlich frei. Die einzige Bedingung ist, dass die einzelnen Angaben eindeutig zu erkennen sind.
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