# Rechtsformen

Einzelunternehmer


In Deutschland giltst du als Einzelunternehmer, wenn du als einzelne, natürliche Person einer selbständigen Tätigkeit als Gewerbetreibender oder als Freiberufler nachgehst. Am einfachsten wirst du zum Einzelunternehmer, indem du bei dem für deinen Wohnort zuständigen Ordnungsamt einen Gewerbeschein beantragst.