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Grundfreibetrag


Der Grundfreibetrag, auch Einkommenssteuerfreibetrag genannt, dient zur Absicherung des Existenzminimums. Dein Einkommen wird erst besteuert, wenn es diesen Freibetrag überschreitet.

Im Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9.696 Euro für Ledige bzw. bei 19.392 Euro für Verheiratete.

Die Steuerfreigrenze wird in der Regel jährlich zur Korrektur der Inflation angepasst.