# Recht

Juristische Person


Laut Gesetz bezeichnet der Begriff "juristische Person" eine Personenvereinigung, die eigene Rechte und Pflichten trägt. Darunter fallen unter anderem die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) oder der Verein. Nicht dazu zählen hingegen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder die offene Handelsgesellschaft (oHG).

Das Gegenstück zur juristischen Person bildet die natürliche Person.