# Steuern

Körperschaftssteuer


Die Körperschaftssteuer (KSt) bildet die Einkommenssteuer juristischer Personen wie z. B. der Kapitalgesellschaft. Die Körperschaftssteuer beträgt in Deutschland 15 % des zu versteuernden Einkommens. Des Weiteren werden auf diesem Steuerbetrag 5,5 % Solidaritätszuschlag erhoben.

Beispiel: Ein Unternehmen erzielt im Jahr 2020 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 €.

Körperschaftssteuer = Zu versteuerndes Einkommen x 15 % = 100.000 € x 15 % = 15.000 €
Solidaritätszuschlag = Körperschaftssteuer x 5,5 % = 100.000 € x 5,5 % = 825 €
Steuerlast = Körperschaftssteuer + Solidaritätszuschlag = 15.000 € + 825 € = 15.825 €