# Rechtsformen

Kommanditgesellschaft (KG)


Die Kommanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern zu einerPersonengesellschaft.

Die Besonderheit der KG als Personengesellschaft ist, dass nur ein einziger Gesellschafter, der sogenannte Komplementär, voll mit seinem Vermögen haften muss. Daraus ergeben sich weitere Sonderformen der KG wie z. B. die GmbH & Co. KG in welcher eine GmbH die Rolle des Komplementär übernimmt.

Insbesondere als vermögensverwaltende Gesellschaft ist die Kommanditgesellschaft sehr beliebt.