# Steuern

Kleinunternehmerregelung


Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz wurde eingeführt, um das Leben von kleinen Unternehmern einfacher zu machen. Durch die Nutzung dieser Regelung darfst du auf deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Somit musst du keine Umsatzsteuer mehr an das Finanzamt abführen und auch die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt.

Um diese Regelung in Anspruch zu nehmen, muss dies bei der steuerlichen Erfassung deiner Tätigkeit explizit angegeben werden. Des Weiteren musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  • Dein Umsatz im vorherigen Jahr betrug weniger als 17.500 Euro (22.000 Euro ab 2020)
  • Im laufenden Jahr wirst du voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz generieren

Solltest du dich für diese Regelung entscheiden, verlierst du allerdings auch den Anspruch auf die Umsatzsteuerrückerstattung, d. h. die von dir gezahlte Umsatzsteuer erhältst du vom Finanzamt nicht zurück. Des Weiteren musst du einen entsprechenden Hinweis zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung zu deinen Rechnungen hinzufügen. Eine Formulierung kann z. B. sein: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Solltest du dich gegen die Nutzung der Regelung entscheiden, ist jedoch zu beachten, dass du 5 Jahre an deine Entscheidung gebunden bist.

Tipp: Solltest du deine Leistungen hauptsächlich Verbrauchern anbieten, kann die Nutzung der Kleinunternehmerregelung durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein. Da Verbraucher keine Umsatzsteuerrückerstattung erhalten, sind deine Preise für Verbraucher 19 % geringer, wenn du dich für die Regelung entscheidest.