# Steuern

Kleinbetragsrechnung


Als Kleinbetragsrechnung gelten alle Rechnungen bis einschließlich 250 Euro netto. Für diese Rechnungen gelten gelockerte Regelungen bzgl. ihres Inhaltes. Auf einer Kleinbetragsrechnung genügen folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
  • Rechnungsdatum
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Leistungen
  • Bruttorechnungsbetrag inklusive Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

Weitere Angaben wie z. B. zum Empfänger der Rechnung oder ein Lieferdatum sind nicht nötig. In unserem Beitrag "Kleinbetragsrechnung - Diese Angaben müssen drauf" findest du weitere Details zu den Pflichtangaben Kleinbetragsrechnungen.

Des Weiteren kann ein Rechnungsprogramm dir dabei helfen, alle Vorgaben einzuhalten und rechtssichere Rechnungen zu schreiben.