Als Kleinbetragsrechnung gelten alle Rechnungen bis einschließlich 250 Euro netto. Für diese Rechnungen gelten gelockerte Regelungen bzgl. ihres Inhaltes. Auf einer Kleinbetragsrechnung genügen folgende Angaben:
Weitere Angaben wie z. B. zum Empfänger der Rechnung oder ein Lieferdatum sind nicht nötig.