Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtssubjekten, z. B. von zwei natürlichen Personen, zur die Erreichung eines gemeinsamen, meist wirtschaftlichen, Ziels.
Wichtiges Merkmal von vielen Personengesellschaften ist, dass ihre Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Gesellschaft haften.
Die am weitesten verbreitete Rechtsformen für Personengesellschaften in Deutschland sind: