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Passiva


Die Passiva-Seite ist der zweite Bestandteil einer Bilanz. Die einzelnen Posten der Seite beschreiben die Vermögensherkunft, d. h. woher das Vermögen eines Unternehmens stammt. Dazu werden die Posten in 5 Kategorien aufgeteilt: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten und Passive latente Steuern.

Unter das Eigenkapital fällt unter anderen das gezeichnete Kapital (bzw. Stammkapital), der Gewinnvortrag und der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.

Unter dem Posten Rückstellungen werden Punkte Verbindlichkeiten zusammengefasst, deren genaue Höhe und Zeitpunkt noch ungewiss sind, sie aber mit hoher Wahrscheinlichkeit fällig werden. Häufig werden hier Pensions- oder Steuerrückstellungen gelistet.

Die Verbindlichkeiten umfassen jegliche offenen Verbindlichkeiten des Unternehmens beispielsweise gegenüber Banken oder Lieferanten.

Das Prinzip der Rechnungsabgrenzungsposten findet genau wie auf der Aktiva-Seite auch auf der Passiva-Seite Anwendung. Jedoch entstehen passive Rechnungsabgrenzungsposten, wenn ein Unternehmen Einnahmen erzielt, wobei die entsprechende Leistung über das Wirtschaftsjahr hinaus erbracht wird. Dies kann beispielsweise das Hosting einer Webseite sein, welches von einem Kunden im Dezember eines Jahres für 12 Monate im Voraus bezahlt wird.

Summiert man alle Posten der Passiva-Seite, so ergibt sich die Bilanzsumme eines Unternehmens. Die Bilanzsumme der Passiva-Seite muss identisch mit der Bilanzsumme der Aktiva-Seite sein.