# Rechtsformen

Offene Handelsgesellschaft (OHG)


Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG) handelt es sich um eine Personengesellschaftin der sich mindestens zwei Rechtssubjekte, z. B. zwei Unternehmer, zusammengeschlossen haben, um ein Handelsgewerbe zu betreiben.

Grundlegend basiert die OHG auf den rechtlichen Regelungen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), diese wurden jedoch speziell für den Betrieb eines Handelsgewerbes ausgerichtet. Zu den Unterschieden zählen

  1. Die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister
  2. Kann nur für ein Handelsgewerbe genutzt werden
  3. Ein Zusammenschluss von Freiberufler zu einer OHG ist nicht möglich