# Rechtsformen

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Rechtssubjekten, z. B. von zwei natürlichen Personen zu einer Personengesellschaft. Diese Rechtssubjekte sind Gesellschafter der GbR.

Die Gesellschafter verpflichten sich durch einen Gesellschaftsvertrag, die Erreichung eines gemeinsamen Ziels zu fördern. Beispielsweise wird häufig der Zusammenschluss von mehreren Freiberuflern innerhalb einer GbR organisiert.

Ein wichtiges Merkmal der GbR ist, dass alle Gesellschafter vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen für die geschäftlichen Tätigkeiten der Gesellschaft haften.