# Rechtsformen

Freiberufler


Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung "Freiberufler" häufig fälschlicherweise mit dem Begriff des "Einzelunternehmers" vermischt. Dabei ist der Begriff "Freiberufler" rechtlich strikt definiert: Ein Freiberufler ist eine Person, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit selbstständig ausübt. Des Weiteren definiert das Gesetz eine Liste von freien Berufen, welche du weiter unten findest.

Als Freiberufler genießt du im Vergleich zum Einzelunternehmer einige Privilegien: da du kein Gewerbe betriebst, unterliegst du weder der Gewerbeordnung, noch musst du Gewerbesteuer zahlen. Zusätzlich bist du als Freiberufler von der Pflicht zur doppelten Buchführung befreit. Das bedeutet, dass du deinen Gewinn am Ende des Jahres durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln kannst. Dies kann dir einiges an Zeit und Geld sparen!

Gehörst du nicht einem der genannten Berufe an, betreibst du in aller Regel ein Gewerbe und bist somit als Einzelperson ein Einzelunternehmer.