3 wichtige Änderungen der GoBD in 2020


Autor Profilbild
Tobias Dierich 05 Mai, 2020  ·  2 min Lesezeit

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) legen wichtige Regelungen für die elektronische Buchhaltung von Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern fest.

Jegliche Software und Hardware, die für die Buchhaltung eingesetzt wird, muss diesen Grundsätzen und Vorgaben gerecht werden um eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu gewährleisten.

Am 28.11.2019 hat das Bundesministerium für Finanzen die Neufassung der GoBD veröffentlicht welche nun seit 01.01.2020 in Kraft ist. Die Neufassung kann auf der Seite des Finanzministerium heruntergeladen werden.

Wir erläutern die 3 wichtigsten Änderungen und Neuerungen für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer.

1. Belegsicherung per Smartphone

Die Neufassung der GoBD erlaubt es nun, dass die Belegsicherung durch bildliche Erfassung, z .B. durch ein Smartphone oder Scanner, erfolgt (vgl. Ziffer 68).

Dabei muss lediglich garantiert sein, dass das Original beim Speichern und Abrufen durch das Software-System nicht verändert wird.

2. Lockerungen für Kleinstunternehmen

Zwar sind Kleinstunternehmer (bis 17.500 Euro Jahresumsatz) grundsätzlich zur Beachtung der GoBD verpflichtet, jedoch wurde in der Neufassung der GoBD eine gewisse Lockerung für diese Gruppe hinzugefügt.

Die Änderung besagt nun folgendes (vgl. Ziffer 15):

[...] die Erfüllung der Anforderungen an die Aufzeichnungen nach den GoBD regelmäßig auch mit Blick auf die Unternehmensgröße zu bewerten.

Somit besteht ein gewisser Spielraum beim Umgang mit Kleinunternehmern und deren Umsetzungen der Anforderungen der GoBD.

Wie diese Regelung in der Praxis durch die Finanzbehörden umgesetzt wird, bleibt jedoch abzuwarten.

3. Anerkennung von Cloud-Software

Die Anerkennung von Cloud-Software als zulässiges Datenverarbeitungssystem, trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Solo-Selbständige und Freiberufler auf eine einfache und kostengünstige Lösung für ihre Buchhaltung setzen.

Durch die Neufassung stehen Nutzer von Cloud-Software nun rechtlich auf der sicheren Seite.

Fazit

Zwar blieb der große Wurf mit der Neufassung der GoBD aus, so sind jedoch wichtige und nützliche Änderungen gemacht worden.

Insbesondere wurde die GoBD an den Stand der Technik des Jahres 2020 angepasst, z. B. durch die Erlaubnis zur Belegerfassung mittels Smartphone.

Diese Änderungen werden besonders Selbständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen die Buchhaltung vereinfachen.


Das könnte dich auch interessieren