Die Betriebsausgabenpauschale erlaubt es einigen Freiberuflern, ihre Betriebsausgaben pauschal steuermindernd geltend zu machen. Wer die Pauschale nutzt, muss seine einzelnen Ausgaben nicht nachweisen.
Die Pauschale kann jedoch nur von angehörigen der folgenden Tätigkeiten genutzt werden:
Wir erklären dir wie hoch die Betriebsausgabenpauschale für die einzelnen Berufe ist und wie du sie in Anspruch nehmen kannst.
Grundsätzlich sind alle Ausgaben, die du aufgrund deiner Selbständigkeit tätigst, zunächst Betriebsausgaben. Dazu zählen unter anderem die Anschaffung von Gerätschaften, der Einkauf von Leistungen oder auch Abschreibungen von Wirtschaftsgütern.
Betriebsausgaben mindern den aus der Selbständigkeit erwirtschafteten Gewinn und somit auch die Höhe der zu zahlenden Steuern.
Für die unterschiedlichen oben genannten Tätigkeiten gelten jeweils verschiedene Regelungen bzgl. der Höhe der Pauschale.
Bei dieser Gruppe der Freiberufler können 30 % der Einnahmen pauschal als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Jedoch ist die Höhe der abgesetzten Betriebsausgaben auf maximal 2.455 Euro pro Jahr beschränkt.
Diese Gruppe der Freiberufler können insgesamt 25 % ihrer Einnahmen als Betriebsausgabe absetzen, insgesamt jedoch maximal 614 Euro pro Jahr.
Hebammen können 25 % ihrer Einnahmen als Betriebsausgabe absetzen. Auch hier ist die Höhe jedoch auf maximal 1.535 Euro pro Jahr beschränkt.
Bei der letzten Gruppe der Freiberufler ist die Höhe der Betriebskostenpauschale abhängig vom Umfang der Betreuung. Für jedes Kind, für das eine Betreuungszeit von mindestens 40 Stunden pro Woche vereinbart worden ist, können Betriebskosten in Höhe von 300 Euro angesetzt werden.
Im Falle einer geringeren wöchentlichen Betreuungszeit wird die Pauschale anteilig angerechnet, z. B. bei einer Betreuungszeit von 20 Stunden pro Woche können noch 150 Euro pro Monat angerechnet werden.
Die Betriebsausgabenpauschale kann bei der jährlichen Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Anspruch genommen werden. Dazu muss lediglich in Zeile 23 des EÜR Formulars die Höhe der Pauschale eingetragen werden.
Die Betriebsausgabenpauschale dient insbesondere dazu, die Buchhaltung zu vereinfachen. Durch den pauschalen Betrag entfällt das regelmäßige Erfassen einzelner Betriebsausgaben.
Jedoch ist zu beachten, dass durch Inanspruchnahme der Pauschale ggf. eine höhere Steuerlast entstehen kann als bei Verwendung der tatsächlichen Ausgaben. Dies ist dann der Fall, wenn die tatsächlichen Ausgaben die zugestandene Pauschale übersteigt.
Daher sollten weiterhin jegliche Ausgaben erfasst werden um so entscheiden zu können, ob sich die Nutzung der Pauschale finanziell lohnt.