![Titelbild 5 Steuertipps für Freiberufler [2020]](/img/containers/main/img/stock/cash-register.jpg/464426707adee5b24ca827a17131ce35.jpg)
Der Bundesrat hat entschieden, dass die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer zum Jahr 2020 von bisher 17.500 Euro auf 22.000 Euro angehoben wird. Diese Entscheidung soll dafür sorgen, Kleinunternehmer zu entlasten und zu fördern, denn durch die Inanspruchnahme dieser Regelung kann der Verwaltungsaufwand bei kleinen Unternehmen deutlich gesenkt werden.
Als Kleinunternehmer stellst du deinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und musst sie somit auch nicht an das Finanzamt abführen. Weitere Informationen findest du in unserem Beitrag "Steuern als Freiberufler".
Ab 2020 sollen nun folgende Voraussetzungen für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung gelten:
Solltest du deine Leistungen hauptsächlich Verbrauchern anbieten, kann die Nutzung der Kleinunternehmerregelung durchaus ein Wettbewerbsvorteil sein. Da Verbraucher keine Umsatzsteuerrückerstattung erhalten, sind deine Preise für Verbraucher 19 % geringer, wenn du dich für die Regelung entscheidest.
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Des Weiteren entfällt bei der Nutzung der Regelung auch die Umsatzsteuervoranmeldung. Dies kann dir unter Umständen eine Menge Zeit und Geld sparen, sodass du dich stärker auf deine eigentliche Tätigkeit fokussieren kannst.
Entscheidest du dich für die Kleinunternehmerregelung, verlierst du allerdings den Anspruch auf die Umsatzsteuerrückerstattung, d. h. die von dir
gezahlte Umsatzsteuer erhältst du vom Finanzamt nicht zurück. Das bedeutet konkret, dass für dich der Einkauf von Waren, Dienstleistungen, etc. 19 % bzw. 7 % teurer ist als für Unternehmer, die die Umsatzsteuer zurückerstattet bekommen. Dies wird vor allem dann zum Nachteil, wenn du große Investitionen tätigen möchtest.