Müssen Freiberufler Bücher führen?


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Robin Schreiner 13 Apr, 2020  ·  3 min Lesezeit

Die Buchführung ist für viele Unternehmen ein leidiges Thema. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff eigentlich und wer muss alles Buch führen?

Was verbirgt sich hinter Buchführung?

Hinter der Buchführung verbirgt sich zunächst erst ein Mal das Erfassen von Geschäftsvorgängen, wie zum Beispiel der Einkauf von Gütern, eingehende Rechnungen, oder anfallende Gehälter. Hierbei werden die Geschäftsvorgänge lückenlos, sachlich und in chronologischer Reihenfolge aufgezeichnet. Konkret bedeutet dies, dass alle Vorgänge in einem Unternehmen, welche die Vermögenslage des Unternehmens betreffen, erfasst werden.

Die Buchführung dient in einem Unternehmen mehreren Zielen. Ihre Hauptaufgabe ist jedoch eine strukturierte Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen, um diese zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können. Diese Informationen können zum Beispiel die Grundlage für weitere Entscheidungen im Unternehmen dienen, aber auch zur Steuererhebung genutzt werden.

Wer ist buchführungspflichtig?

Natürlich ist eine korrekte Buchführung im Eigeninteresse eines Unternehmers, jedoch gibt es auch gesetzliche Vorschriften, in welchen die Pflicht zu einer ordnungsgemäßen Buchführung festgehalten ist.

Nach dem Handelsrecht welches im HGB definiert ist, gilt Folgendes:

„Jeder Kaufmann [i. S. d. § 1–7 HGB] ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“ - § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB

Jedoch wurde im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2009 bestimmt, dass Einzelkaufleute, welche in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600.000 € Umsatz und jeweils 60.000 € Gewinn erwirtschaftet haben von der Buchführungspflicht nach § 238 bis § 241 HGB ausgenommen sind.

Im Steuerrecht gilt, dass diejenigen Unternehmen, welche schon aufgrund des Handelsrecht buchführungspflichtig sind, auf vor dem Steuerrecht buchführungspflichtig sind. Zudem hinaus besteht nach § 140 Abgabenordnung (AO) eine Buchführungspflicht für alle Gewerbetreibenden, für die eine der folgenden Aussagen zutrifft:

  • Umsätze einschließlich der steuerfreien Umsätze, ausgenommen die Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 10 des Umsatzsteuergesetzes, von mehr als 600.000 Euro im Kalenderjahr
  • einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 60.000 Euro im Wirtschaftsjahr

Sind auch Freiberufler buchführungspflichtig?

Die obigen Verpflichtungen gelten jedoch nicht für Freiberufler, welche grundsätzlich von der Buchführungspflicht befreit sind. Sollte die freiberufliche Tätigkeit jedoch unter einer Kapital- oder Handelsgesellschaft geführt werden, so ist das Unternehmen buchführungspflichtig.

Buchführung auf freiwilliger Basis

Sollte dein Unternehmen laut Gesetz nicht der Buchführungspflicht unterliegen, kann natürlich trotzdem Buch geführt werden. Auch wenn eine korrekte Buchführung unter Umständen einen höheren Verwaltungsaufwand bedeutet, kann sie von erheblichem Vorteil für ein Unternehmen sein. So präferieren Banken bei der Kreditvergabe zum Beispiel Unternehmen, welche Bücher führen, gegenüber Unternehmen die eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.


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