Fristverlängerung Einkommensteuererklärung 2020


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Tobias Dierich 09 Jul, 2021  ·  1 min Lesezeit

Wer seine Einkommensteuererklärung zu spät abgibt, zahlt im schlimmsten Fall drauf. Seit 2019 räumt das Finanzamt den Steuerzahlern eine Abgabefrist bis zum 31. Juli des Folgejahres ein. Nur in Ausnahmefällen kann diese Frist noch verlängert werden.

Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie räumt der Bundesrat einmalig für die Einkommensteuererklärung 2020 eine Fristverlängerung bis zum 31. Oktober 2021 ein. Die Steuerzahler haben in diesem Jahr also ganze 3 Monate länger Zeit.

Wer jedoch bis zu diesem Stichtag seine Steuererklärung nicht eingereicht hat, dazu aber verpflichtet ist, muss Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und schlussendlich der Schätzung der Einkommensteuer rechnen.

Fristen für Steuerberater*innen

Die Abgabefrist bis zum 31. Oktober 2021 gilt jedoch nur für diejenigen, die ihre Einkommensteuer selbst erledigen.

Wird die Steuererklärung hingegen von Steuerberater*innen oder einem Lohnsteuerverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Mai 2022.


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