Grundfreibetrag 2021


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Tobias Dierich 29 Jan, 2021  ·  1 min Lesezeit

Der Grundfreibetrag, oft auch als Einkommenssteuerfreibetrag bezeichnet, dient zur Absicherung des Existenzminimums.

Um die Steuerlast sowohl an die Inflation also auch an veränderte Lebenshaltungskosten anzupassen, wird der Grundfreibetrag üblicherweise jährlich neu berechnet und aktualisiert.

Für das Steuerjahr 2021 wurde der Grundfreibetrag für ledige um 288 Euro von 9.408 Euro auf 9.696 Euro erhöht. Verheirateten Paaren steht bei gemeinsamer Veranlagung der doppelte Freibetrag zu, also entsprechend 19.392 Euro pro Jahr.

Erst wenn das Einkommen den geltenden Freibetrag überschreitet, muss dieses versteuert werden. Da die Steuerlast in Deutschland progressiv ansteigt, sind somit in jedem Fall die "ersten" 9.696 Euro des Einkommens steuerfrei.


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