Was ist die Künstlersozialkasse?


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Tobias Dierich 20 Mai, 2020  ·  3 min Lesezeit

Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) um eine gesetzliche Institution, welche Sozialversicherungsleistungen für Künstler erbringt.

Als Selbständige müssen sich Freiberufler grundsätzlich selbst für ihre Sozialversicherung verantwortlich. Wir erklären dir, was die Sozialversicherung überhaupt ist, was die Aufgaben der Künstlersozialkasse sind und ob es Alternativen gibt.

Was ist eine Sozialversicherung?

Unter den Begriff der Sozialversicherung fallen insgesamt fünf Zweige verschiedener Versicherungen. Darunter befinden sich die

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Lediglich bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung gilt für jeden Bürger eine Versicherungspflicht, d. h. auch Freiberufler müssen sich krankenversichern. Jedoch kann frei zwischen einer privaten und einer gesetzlichen Versicherung entschieden werden.

Bis auf wenige Ausnahmen, z. B. für Erzieher oder Lehrer, sind alle weiteren Sozialversicherungen für Freiberufler optional.

Aufgaben der Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse wurde ins Leben gerufen, um Freiberufler in einer künstlerischen Tätigkeit vor Armut im Alter oder durch Krankheit zu schützen.

Dazu übernimmt die Künstlersozialkasse die Position der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für ihre Mitglieder. Zurzeit sind etwa 189.000 Freiberufler über sie versichert.

Die Verteilung der Versicherten in der KSK

Zu beachten ist jedoch, dass die KSK selbst keine Krankenkasse darstellt, ihre Mitglieder aber eine beliebige private oder gesetzliche Krankenkasse auswählen können. Die Rentenversicherung erfolgt bei der KSK grundsätzlich über die gesetzliche Renten- und Pflegeversicherung.

Wer muss sich versichern?

Die Pflichtversicherung über die KSK trifft alle selbständigen Künstler und Publizisten welche ihre Tätigkeit dauerhaft ausüben, um ihren Lebensunterhalt zu erzielen und nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen.

Zu den Künstlern zählen alle Selbständigen, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen oder lehren. Darunter fallen beispielsweise Sänger, Grafik-Designer und Audio-Designer.

Als Publizist gilt hingegen jeder Selbständige, der schriftstellerisch oder journalistisch tätig ist. Ein einigen Fällen können sogar Blogger, welche ihre Artikel kostenlos auf ihrer eigenen Webseite veröffentlichen, als Publizist gelten.

Beitragshöhe

Der große Vorteil der KSK gegenüber einer normalen Sozialversicherung ist, dass Versicherte nur die Hälfte der üblichen gesetzlichen Beiträge leisten müssen. Die zweite Hälfte übernimmt die KSK.

Anders als freiwillig versicherten Selbständigen, ist der Beitrag für die KSK vollständig vom Einkommen des Versicherten abhängig. Es gibt also keinen Mindestbetrag für die Versicherung.

Jedoch ist zu beachten, dass eine Versicherung über die KSK nur möglich ist, wenn mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit ein Einkommen von mindestens 3.900 Euro pro Jahr erzielt wird.

Die Höhe des Versicherungsbeitrags setzt sich aus insgesamt drei Komponenten zusammen:

  • 9,3 % für die Rentenversicherung
  • 7,3 % für die Krankenversicherung
  • 1,525 % (+ 0,25 % für Kinderlose) für die Pflegeversicherung

Zusätzlich kann die gewählte Krankenversicherung individuellen Zusatzbeitrag erheben, wodurch sich der Versicherungsbeitrag entsprechend erhöht.

Insgesamt ergibt sich also ein Beitrag in Höhe von 18,125 % bzw. 18,375 %. Ein Jahresgewinn von 10.000 Euro entspricht beispielsweise einem Beitrag von 153,13 Euro pro Monat (ohne Kind).

Alternativen zur KSK

Selbständige Künstler oder Publizist haben leider keine Wahlmöglichkeit – sie sind in jedem Fall pflichtversichert in der KSK.

Lediglich durch Gründung einer Gesellschaft, z. B. einer GmbH, unter der die Tätigkeit ausgeübt wird, kann die Versicherungspflicht in der KSK umgangen werden. In diesem Fall kann eine beliebige private oder gesetzliche Versicherung für Selbständige gewählt werden.

Jedoch geht durch die Gründung einer Gesellschaft auch der Status als Freiberufler und alle damit einhergehenden Vorteile verloren. Daher ist im Regelfall davon abzuraten.


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