Projektverträge für Freelancer – was muss rein?


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Steffen Loebelt 14 Jun, 2021  ·  5 min Lesezeit

Wenn Du Deine ersten größeren Projekte annehmen möchtest, wirst Du Dich sehr bald mit dem Thema Projektvertrag auseinandersetzen müssen. Immerhin möchtest Du Dich im Zweifelsfall auch auf Deine Rechte, wie den Dir versprochenen Stundensatz je gearbeitete Stunde, berufen können. Worauf Du bei der Erstellung und Unterzeichnung eines solchen Vertrages achten solltest, möchten wir Dir in diesem Beitrag näherbringen.

Welche Arten von Vertrag kommen in Betracht?

Grundsätzlich kommen zwei Arten von Verträgen bei der Beauftragung Freelancer*innen in Betracht. Der Werkvertrag und der Dienstvertrag.

Bei einem Werkvertrag wird ein ganz konkretes Ziel formuliert. Beispielsweise wird festgelegt, dass Du als Freelancer*in für den Kunden eine App entwickeln sollst, die bestimmte Funktionen beinhalten soll. An diesem Erfolg wirst Du letzten Endes gemessen und haftest auch für diesen. Wie Du das Projekt zum Erfolg führst, bleibt jedoch Dir überlassen. Das steht hinter der oft zitierten Formulierung, dass Freelancer ihren Auftraggeber*innen gegenüber nicht weisungsgebunden sind. Du bist also frei in Deiner Arbeitsweise und vor allem der Wahl Deiner Arbeitszeiten.

Der Dienstvertrag regelt die Erbringung von Dienstleistungen. Am plakativsten wäre hier wohl das Beispiel einer Beratungstätigkeit, oder auch Übersetzungen bei Behörden. Auch hier sind Auftraggeber*innen nicht weisungsbefugt. Im Unterschied zum Werkvertrag wird auch kein konkretes Ziel vereinbar, sondern der Vertrag bezieht sich auf die Arbeitszeit. Daher ist der konkrete Erfolg nicht messbar, somit auch keine Haftung der Freelancer*innen für den Erfolg vorgesehen.

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Was wird in einem Projektvertrag geregelt?

Ein Projektvertrag, egal in welcher der vorgestellten Formen, kann ganz unterschiedliche Aspekte beinhalten. Um eine rechtssichere Position für Auftraggeber*innen und auch für Dich als Freelancer*in zu schaffen, sollten aber zumindest die folgenden Vertragsbestandteile in Deinem Vertrag auftauchen:

  • Welche Leistung soll erbracht werden?
  • Wie bemisst sich die Vergütung der Leistung?
  • Sind bestimmte Deadlines einzuhalten?
  • Ist das Projekt zeitlich begrenzt?
  • Wie kann der Vertrag gekündigt werden?
  • Wie sieht es mit Arbeitsmitteln aus? Werden diese gestellt?
  • An wen gehen Nutzungsrechte oder gar das Urheberrecht an Entwicklungen/Kreationen über?

Und abschließend sollte auch das Thema der eventuellen Haftungsrisiken geklärt sein. Welche Risiken tragen die beiden Vertragsparteien jeweils?

Ab wann sollte ich auf einen Projektvertrag bestehen?

Bei kleinen Projekten mit einem Umfang von wenigen bis ein paar hundert Euro erscheint, je nach Konstellation der Vertragspartner, ein vollumfänglicher Projektvertrag eventuell ein wenig übertrieben. Aber auch in solchen Fällen kann ein schriftlicher Vertrag nicht schaden. So schaffst Du Dir bei eventuellen Unstimmigkeiten im Verlauf des Projektes eine sichere Rechtsposition, da Du die Vertragsbestandteile schwarz auf weiß vorliegen hast.

Spätestens wenn es um größere Summen geht und eventuell sogar Risiken mit dem Projekt verbunden sind, solltest Du auf einen Projektvertrag bestehen. Das könnte zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Du die Buchhaltungssoftware eines Unternehmens umprogrammieren sollst und bei einer fehlerhaften Umsetzung ein möglicher Vermögensschaden beim Unternehmen entstehen könnte. Solche Risikofaktoren sollten in einem Vertrag thematisiert werden. Oftmals wird in diesem Zuge dann auch eine entsprechende Haftpflichtversicherung von Dir verlangt, welche wir Dir auch dringend empfehlen abzuschließen.

Weitere Informationen zum Thema Hafptlicht findest du in unserem Beitrag zur Haftpflichtversicherung für Freiberufler.

Was passiert, wenn es keinen Vertrag gibt?

Natürlich gibt es immer wieder kleinere Projekte, für die man nicht unbedingt seitenweise Vertrag aufsetzen möchte. Und in Deutschland ist eine schriftliche Vereinbarung auch nicht zwingend, damit man vertragliche Inhalte verbindlich regeln kann. Die Vertragsbestandteile können also auch mündlich vereinbart werden, oder zum Beispiel formlos per E-Mail-Verkehr.

Für alle nicht individuell geregelten Umstände treten die Standardklauseln des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) an deren Stelle. So würde für eine nicht näher geregelte Kündigungsfrist in einem Dienstvertrag zum Beispiel § 621 BGB greifen.

Solltest Du Dich ausführlich informieren wollen, welche Klauseln für Dich relevant sein könnten, kannst Du

  • für den Dienstvertrag in die Paragrafen 611 bis 630 BGB schauen und
  • für den Werkvertrag in die Paragrafen 631 bis 651 BGB.

Diese Paragrafen sind für Dich auch dann wichtig, wenn Du den Eindruck hast, eine Klausel in einem Dir vorgelegten Projektvertrag würde Dich unverhältnismäßig benachteiligen. Aber grundsätzlich bei Rechtsfragen gilt natürlich, dass ausschließlich ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eine umfassende Rechtsberatung bieten kann.

Musterverträge

Es macht auch bei kleinen Projekten wie bereits erwähnt Sinn, einen Vertrag schriftlich festzuhalten. Damit dieser auch rechtssicher ist und man nichts Wichtiges vergisst, kann man sich verschiedener Musterverträge bedienen. Wir können Dir an dieser Stelle vor allem Musterverträge von öffentlichen Einrichtungen und Berufsverbänden empfehlen. So bietet die IHK Berlin (Industrie- und Handelskammer) beispielsweise auf ihrer Internetseite kostenlose Musterverträge zum Download an. Das gilt im Übrigen für fast jeden Regionalverband der IHK, wobei der Sitz der IHK für die Inhalte der Musterverträge nicht relevant ist. Das Vertragsrecht ist bundeseinheitlich geregelt. Aber auch private Anbieter bieten solche Musterverträge an, jedoch oftmals gegen eine Gebühr.

Es bleibt also festzuhalten, dass ein Projektvertrag immer sinnvoll ist, auch bereits bei kleineren Projekten. Werden der Projektumfang und eventuell auch die damit verbundenen Risiken größer, solltest Du immer auf einen schriftlichen Vertrag bestehen. Es können stets unerwartete Ereignisse eintreten, die mit einem guten Versicherungsschutz und einem ordentlichen Vertrag größtenteils abgefangen werden können.


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