Freiberufliche Tätigkeit in 5 Schritten anmelden


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Tobias Dierich 26 Apr, 2020  ·  4 min Lesezeit

Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit, z. B. als Grafik-Designer, aufnehmen möchtest, gilt es einige Dinge zu beachten. Insbesondere musst du deine Tätigkeit ordnungsgemäß anmelden, um spätere Probleme mit den Behörden zu vermeiden.

Wir erklären dir Anhand einer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deine freiberufliche Tätigkeit korrekt anmeldest und geben dir wertvolle Tipps für einen optimalen Start in deine Selbständigkeit.

5 Schritte Checkliste

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1. Gewerbeamt & Handelsregister

Da du als Freiberufler kein Gewerbetreibender bist, können wir diesen Punkt sofort abhaken, denn eine Anmeldung beim Gewerbeamt ist nicht nötig. Des Weiteren bist du auch nicht dazu verpflichtet, dich beim Handelsregister anzumelden. Die Handelsregisteranmeldung kannst du zwar freiwillig tätigen, dies führt aber dazu, dass dir gewisse Pflichten auferlegt werden.

2. Finanzamt

Wenn du deine Tätigkeit aufnimmst, musst du dies innerhalb von 4 Wochen an dein zuständiges Finanzamt melden. Dazu genügt ein formloses Schreiben mit folgendem Inhalt:

  • Dein vollständiger Name
  • Deine Anschrift
  • Kontaktmöglichkeiten wie Telefon oder E-Mail
  • Das Datum, an dem du deine Tätigkeit aufgenommen hast
  • Eine kurze Beschreibung deiner Tätigkeit
  • Deine Steuer-Identifikationsnummer, falls bereit vorhanden

Ein kostenloses Musterschreiben für die Anmeldung beim Finanzamt findest du hier (Word) und hier (Pages).

Ein Musterschreiben für die Anmeldung beim Finanzamt

Das Finanzamt sendet dir im Anschluss einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Dieser Fragebogen dient dazu, Daten zu deiner Person, deiner Tätigkeit, prognostizierte Umsätze, etc. zu erfassen. Sollten dir einzelne Punkte des Fragebogens unklar sein, empfehlen wir dir, den Fragebogen gemeinsam mit deinem Steuerberater auszufüllen.

Zusätzlich entscheidet das Finanzamt anhand des Fragebogens darüber, ob deine Tätigkeit tatsächlich eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ist. Die Abgrenzung zwischen einer freiberuflichen Tätigkeit und einem Gewerbebetrieb ist häufig nicht eindeutig zu bestimmen. In solchen Fällen hat das Finanzamt dann die endgültige Entscheidungsmacht.

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3. Krankenversicherung

Auch als Freiberufler bist du grundsätzlich krankenversicherungspflichtig. Du hast dabei die Wahl zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Optimalerweise informierst du deine Krankenkasse bereits im Voraus darüber, dass du in Kürze eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wirst.

Achtung: Wenn du dich für eine private Krankenversicherung entscheidest, kannst du für die Dauer deiner freiberuflichen Tätigkeit nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Freiberufliche Künstler und Publizisten sind in der Regel über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. In diesem Fall besteht keine Wahlmöglichkeit.

4. Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Freiberufler. Innerhalb einer Woche nach Aufnahme deiner freiberuflichen Tätigkeit musst du dich bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Welche Genossenschaft für dich zuständig ist, erfährst du auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Zwar ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für jeden Freiberufler verpflichtend, die meisten Freiberufler können jedoch frei entscheiden, ob sie sich bei ihrer Berufsgenossenschaft versichern möchten. Lediglich einige wenige Freiberufler, wie z.B. Physiotherapeuten oder Hebammen, sind gesetzlich verpflichtet sich bei ihrer Berufsgenossenschaft zu versichern.

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5. Standeskammer

Einige Freie Berufe sind sogenannte kammerpflichtige Berufe. Das bedeutet, dass du deine Tätigkeit zusätzlich bei der zuständigen Kammer anmelden musst. Zu diesen Berufen zählen:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker
  • Notare, Rechtsanwälte und Patentanwälte
  • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Architekten und beratende Ingenieure

Gehörst du einem dieser kammerpflichtigen Berufe an, bist du auch zur Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk verpflichtet. Das Versorgungswerk bildet die Rentenversicherung dieser Freien Berufe.

Tipp: Zahlst du aufgrund einer Anstellung bereits in die gesetzliche Rentenversicherung ein, kannst du dich als Mitglied in einem Versorgungswerk von diesem Beitrag befreien lassen.

Zusammenfassung

Der Start in die Selbständigkeit mag zu Beginn kompliziert wirken. Führst du die Anmeldung deiner freiberuflichen Tätigkeit jedoch gewissenhaft durch, steht einem erfolgreichen Start nichts mehr im Wege. Bei folgenden Behörden bzw. Versicherungen musst du dich nach Aufnahme deiner Tätigkeit melden:

  • Finanzamt, innerhalb von vier Wochen
  • Krankenversicherung
  • Berufsgenossenschaft, innerhalb einer Woche
  • Standeskammer, falls du einen kammerpflichtigen Beruf ausübst

Solltest du bei der Anmeldung Fragen oder Probleme haben, kann dir in der Regel dein Steuerberater behilflich sein.


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