Die Bundesregierung hat als Teil des Konjunkturpaketes in der Corona-Krise eine Reduzierung der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % bzw. des ermäßigten Satzes von 7 % auf 5 % beschlossen.
Die Reduzierung der Umsatzsteuersätze soll zunächst vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Bei Bedarf sei auch eine Verlängerung vorstellbar.
Für Freiberufler und Selbständige bedeutet dies, dass sie auf ihren Rechnungen ab dem 01. Juli 2020 den reduzierten Umsatzsteuersatz ausweisen müssen.
Mit der Reduzierung der Umsatzsteuer soll der Konsum insbesondere von Privatpersonen angekurbelt werden, wodurch Unternehmen auf höhere Umsätze hoffen dürfen.
Du kannst unseren kostenlosen Umsatzsteuerrechner verwenden, um die Umsatzsteuerbeträge mit den jeweiligen Steuersätzen zu berechnen.
Da Unternehmer zunächst grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, und somit die von ihnen gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerhalten, profitieren sie nicht direkt von den geringeren Brutto-Preisen.
Eine Ausnahme bilden hier jedoch Kleinunternehmer, welche wie Verbraucher die Umsatzsteuer nicht zurückerhalten und somit durch die geringere Umsatzsteuer Geld sparen können.
Freiberufler und Selbständige, die ihre Leistungen hauptsächlich Verbrauchen anbieten, profitieren jedoch insofern, dass sie durch die Senkung der Umsatzsteuer auf eine höhere Kaufbereitschaft ihrer Kunden hoffen können.