Scheinselbständigkeit als Freiberufler


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Tobias Dierich 20 Apr, 2020  ·  2 min Lesezeit

Beim Thema Scheinselbständigkeit herrscht viel Verwirrung unter den Freiberuflern. Viele befürchten, unbeabsichtigt in die Scheinselbständigkeit zu rutschen und die Folgen tragen zu müssen.

Wir erklären was die Scheinselbständigkeit ist, welche Folgen sie hat und wie du sie vermeiden kannst.

Was ist eine Scheinselbständigkeit?

Als Selbständige/r verfügst du grundsätzlich über unternehmerische Entscheidungsfreiheit trägst aber zugleich auch selbst dein unternehmerisches Risiko.

Als Scheinselbständigkeit gilt eine Tätigkeit, wenn die unternehmerische Entscheidungsfreiheit durch den Auftraggeber so stark eingeschränkt ist, dass eine selbständige unternehmerische Tätigkeit nicht mehr zu erkennen ist.

Folgende Punkte können Indizien für das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit sein:

  1. Du kannst nicht frei über deine Arbeitszeit entscheiden
  2. Dein Auftraggeber bestimmt deinen Arbeitsort
  3. Du bist eingeschränkt in der Weise wie du deine Arbeit ausführst
  4. Du bist wie ein Mitarbeiter mehrere Jahre in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert

Insgesamt muss für das Vorliegen einer Scheinselbständigkeit eindeutig deine unternehmerische Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sein. Zu beachten ist jedoch, dass jeweils im Einzellfall entschieden werden muss, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt.

Welche Folgen hat die Scheinselbständigkeit?

Wird im Nachhinein (z. B. bei einer Betriebsprüfung) eine abhängige Beschäftigung festgestellt, sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber dazu verpflichtet, rückwirkend alle Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu bezahlen.

Zusätzlich kann eine Scheinselbständigkeit sowohl für den Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Wie lässt sich die Scheinselbständigkeit vermeiden?

Um eine Scheinselbständigkeit zu vermeiden, sollte zunächst darauf geachtet werden, die Kriterien einer Scheinselbständigkeit erst gar nicht zu erfüllen. Du solltest dich z. B. nicht von einem Kunden abhängig machen, dich in deiner Preisgestaltung beeinflussen lassen, etc.

Bei Ungewissheit besteht die Möglichkeit in einem Statusfeststellungsverfahren die Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit feststellen zu lassen. Damit können Auftragnehmer und Auftraggeber Rechtssicherheit erlangen und sind von späteren rechtlichen Konsequenzen geschützt.

Ein Statusfeststellungsverfahren kann von beiden Parteien bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden.


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