Bei der Soll-Versteuerung werden alle Rechnungen die du stellst, anhand ihres Rechnungsdatums in der Umsatzsteuer-Voranmeldung gebucht. Ein Beispiel:
Du stellst am 31. Januar eine Rechnung über 1.190 Euro an einen deiner Kunden. Der Rechnungsbetrag enthält dabei eine Umsatzsteuer in Höhe von 190 Euro. Diese Rechnung wird nun in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Januar berücksichtigt, sodass du die 190 Euro an das Finanzamt abführen musst bevor der Kunde überhaupt die Rechnung beglichen hat.
Das Gegenstück zur Soll-Versteuerung bildet die Ist-Versteuerung.