Bei der Unternehmergesellschaft (UG) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft. In großen Teilen unterliegt die UG rechtlich den gleichen Regelungen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Der größte Unterschied zur GmbH ist jedoch, dass eine UG bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro gegründet werden kann. Diese Regelung verpflichtet die UG jedoch auch zur Rücklagenbildung. Dabei müssen 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage fließen. Ist eine Rücklage von 25.000 € (entspricht dem nötigen Stammkapital einer GmbH) erreicht, kann auf die Rücklagenbildung verzichtet werden und die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
Ein großer Vorteil von Kapitalgesellschaften, und somit auch der UG, gegenüber Personengesellschaften wie der GbR, ist, dass die Gesellschafter nur beschränkt mit ihrem Privatvermögen haften müssen.