# Steuern

Vorsteuerabzug


Als Unternehmer bist du zunächst grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das bedeutet konkret, dass du die Umsatzsteuer, die du durch den Kauf von Dienstleistungen oder Waren an deine Geschäftspartner gezahlt hast, vom Finanzamt zurückverlangen kannst. Dadurch wird erreicht, dass nur Endverbraucher mit der Umsatzsteuer belastet werden. Wie du die von dir gezahlte Umsatzsteuer zurückerhältst, erklären wir dir im folgenden Beitrag zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Eine Ausnahme gibt es jedoch auch beim Vorsteuerabzug: Als Kleinunternehmer bist du nicht berechtigt diesen in Anspruch zu nehmen. Weitere Details dazu findest du im "Kleinunternehmerregelung" Beitrag.